Stadt Ruderclub Roßleben e.V.

Mitgliedschaft



Ruderclub Roßleben DRV - Deutscher Ruderverband Roßleben Bilder

Mitgliedschaft

Beitragsordnung des Ruderclub Rossleben


  Beitrag pro
Monat1
Beitrag pro
Monat2
Beitrag pro
Jahr1
Beitrag pro
Jahr2
Kinder bis 4. Klasse 3,58 € 3,60 € 42,96 € 43,20 €
Jugendliche 5.-10. Klasse 4,60 € 4,60 € 55,20 € 55,20 €
Jugendliche 11.-12. Klasse 4,09 € 4,10 € 49,08 € 49,20 €
Kraftsportler bis 21 Jahre 3 4,60 € 4,60 € 55,20 € 55,20 €
Studenten und Azubis 4,60 € 4,60 € 55,20 € 55,20 €
Erwachsene 6,14 € 6,20 € 73,68 € 74,40 €
Familie mit 3 Personen 12,78 € 12,80 € 153,36 € 153,60 €
Familie mit 4 Personen 15,34 € 15,40 € 184,08 € 184,80 €


1 bei Einzugsermächtigung
2 bei Barzahlung
3 Mitglieder die nur den Kraftraum nutzen

Ergänzende Festlegungen

Aufnahmegebühr:
  • 10 €

Fälligkeit:
  • Der Betrag für das 1. Halbjahr ist bis spätestens 28. Februar
    und für das 2. Halbjahr bis spätestens 31. August zu entrichten.
  • Bei Überschreitung dieser Frist wird ab März bzw. September eine
    Verzugsgebühr von 5 € pro überschrittenen Monat erhoben.


Arbeitsstundenregelung des Ruderclub Rossleben


  Arbeits- stunden Geld pro Monat maximale Übernahme1 maximale Gebühr
pro Jahr
Kinder bis 4. Klasse 6 2,55 € 1 58,50 €
Jugendliche 5.-10. Klasse 18 2,55 € 3 101,10 €
Jugendliche 11.-12. Klasse 18 2,55 € 3 95,10 €
Kraftsportler bis 21 Jahre 2 6 6,65 € 1 95,10 €
Studenten und Azubis 12 3,60 € 2 98,40 €
Erwachsene 10 7,70 € 2 151,40 €
Familie mit 3 Personen 3 3 3 3
Familie mit 4 Personen 3 3 3 3


1 Anzahl der Arbeitsstunden, die bei Nichterfüllung im neuen Jahr geleistet
  werden können oder bei Überfüllung im neuen Jahr gutgeschrieben werden.
2 Mitglieder die nur den Kraftraum nutzen
3 Berechnung nach oben angeführten Werten

Ergänzende Festlegungen

Arbeitsstundenregelungen:
  • Mitglieder, die Bootshaus und Vereinsmaterial nicht nutzen,
    sind von Arbeitsstunden befreit.
  • Mitglieder, deren Wohnsitz über 50 km (Luftlinie) von Roßleben entfernt ist,
    sind von Arbeitsstunden befreit. (Die Entfernungspauschale wird jährlich von
    der Vereinsleitung festgelegt.)
  • Entgelte für nicht geleistete Pflichtarbeitsstunden
    werden am Jahresende in Rechnung gestellt.