Beitragsordnung des Ruderclub Rossleben
Ergänzende Festlegungen
Aufnahmegebühr:
- 10 €
- Für Mitglieder der Kindergruppe der Grundschule/Kita wird keine Aufnahmegebühr berechnet.
Fälligkeit:
Der Betrag für das 1. Halbjahr ist spätestens am 15. Februar und für das 2. Halbjahr spätestens am 15. August
fällig. Die Teilnahme am Bankeinzugsverfahren für alle zu leistenden Zahlungen ist verbindlich. Bei nicht
fristgerechtem Zahlungseingang aus Gründen, die nicht der Ruderclub Roßleben e.V. zu vertreten hat, wird eine
Verzugsgebühr von 10 € pro Mahnung erhoben. Darüber hinaus fallen Verzugszinsen an i.H.v. 5-Prozentpunkten
über dem jeweiligen Basiszinssatz.
Ergänzende Festlegungen
Arbeitsstundenregelungen:
- Mitglieder, die Bootshaus und Vereinsmaterial nicht nutzen,
sind von Arbeitsstunden befreit. - Mitglieder, deren Wohnsitz (= Aufenthalt längste Zeit des Jahres) über 50 km von Roßleben entfernt ist, sind von Arbeitsstunden befreit. (Entfernungspauschale wird von der Vereinsleitung jährlich festgelegt.)
- Beitrag Kindergruppe Grundschule Bottendorf: 1,50 € pro Monat – Jahresbeitrag pro Schuljahr 18,00 €, Aufnahmegebühr wird nicht erhoben