Beitragsordnung des Ruderclub Rossleben
Ergänzende Festlegungen
Aufnahmegebühr:
- 10 €
Fälligkeit:
- Der Betrag für das 1. Halbjahr ist bis spätestens 28.02.
und für das 2. Halbjahr bis spätestens 31. August zu bezahlen. - Bei Überschreitung der Frist wird ab März bzw. September eine
Verzugsgebühr von 5 € erhoben.
Ergänzende Festlegungen
Arbeitsstundenregelungen:
- Mitglieder, die Bootshaus und Vereinsmaterial nicht nutzen,
sind von Arbeitsstunden befreit. - Mitglieder, deren Wohnsitz (= Aufenthalt längste Zeit des Jahres) über 50 km von Roßleben entfernt ist, sind von Arbeitsstunden befreit. (Entfernungspauschale wird von der Vereinsleitung jährlich festgelegt.)
- Beitrag Kindergruppe Grundschule Bottendorf: 1,50 € pro Monat – Jahresbeitrag pro Schuljahr 18,00 €, Aufnahmegebühr wird nicht erhoben