MITGLIEDSCHAFT

Beitragsordnung des Ruderclub Rossleben

Ergänzende Festlegungen

Aufnahmegebühr:

  • 10 €

Fälligkeit:

  • Der Betrag für das 1. Halbjahr ist bis spätestens 28.02.
    und für das 2. Halbjahr bis spätestens 31. August zu bezahlen.
  • Bei Überschreitung der Frist wird ab März bzw. September eine
    Verzugsgebühr von 5 € erhoben.

Ergänzende Festlegungen

Arbeitsstundenregelungen:

  • Mitglieder, die Bootshaus und Vereinsmaterial nicht nutzen,
    sind von Arbeitsstunden befreit.
  • Mitglieder, deren Wohnsitz (= Aufenthalt längste Zeit des Jahres) über 50 km von Roßleben entfernt ist, sind von Arbeitsstunden befreit. (Entfernungspauschale wird von der Vereinsleitung jährlich festgelegt.)
  • Beitrag Kindergruppe Grundschule Bottendorf: 1,50 € pro Monat – Jahresbeitrag pro Schuljahr 18,00 €, Aufnahmegebühr wird nicht erhoben