MITGLIEDSCHAFT

Beitragsordnung des Ruderclub

Ergänzende Festlegungen Aufnahmegebühr:
  • 10 €
  • Für Mitglieder der Kindergruppe der Grundschule/Kita wird keine Aufnahmegebühr berechnet.
Fälligkeit: Der Betrag für das 1. Halbjahr ist spätestens am 15. Februar und für das 2. Halbjahr spätestens am 15. August fällig. Die Teilnahme am Bankeinzugsverfahren für alle zu leistenden Zahlungen ist verbindlich. Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang aus Gründen, die nicht der Ruderclub Roßleben e.V. zu vertreten hat, wird eine Verzugsgebühr von 10 € pro Mahnung erhoben. Darüber hinaus fallen Verzugszinsen an i.H.v. 5-Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz.

Ergänzende Festlegungen Arbeitsstundenregelungen:
  • Mitglieder, die Bootshaus und Vereinsmaterial nicht nutzen, sind von Arbeitsstunden befreit.
  • Mitglieder, deren Wohnsitz (= Aufenthalt längste Zeit des Jahres) über 50 km von Roßleben entfernt ist, sind von Arbeitsstunden befreit. (Entfernungspauschale wird von der Vereinsleitung jährlich festgelegt.)
  • Beitrag Kindergruppe Grundschule Bottendorf: 1,50 € pro Monat – Jahresbeitrag pro Schuljahr 18,00 €, Aufnahmegebühr wird nicht erhoben
Aufnahmeantrag